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1239. April 25. In der Stadt Gnesen.

Marci ev.

Wlodizl. (wie in No. 533) hat dem Kloster Leubus 3000 fränkische Hufen in der Wüstung von Welen in der Gegend von Lubzesko und Bityn verliehen und weist nun alle Kastellane, Barone und Zöllner an, alle Kolonisten, welche das Siegel des Abtes vorweisen, zollfrei passiren zu lassen, 12 Jahre hindurch von ihrer Einwanderung an gerechnet. Nach Ablauf dieser Zeit zahlen sie wie die Krossener.

Mosbach 15 unter der irrthümlichen Ueberschrift 1238, aus dem ältesten Kopialbuche (f. 44), wo die Urkunde allein erhalten ist und cod. dipl. major. Pol. I. 186. Die Urkunde ist im Wesentlichen nur eine abgekürzte Aus fertigung von No. 534, direkt zur Vorzeigung bestimmt. Die Frage der Echtheit hängt mit der Beurtheilung von No. 533 und No. 534 zusammen; die hier gewährte Zollfreiheit ist noch viel umfänglicher als die von demselben Fürsten demselben Kloster früher in Betreff der Nakler Kolonien gßwährte (vergl. o. No. 399), insoweit dieselbe sich nicht wie damals auf 10 Jahre a dato sondern auf 12 Jahre und zwar vom Termine der Einwanderung an bezieht.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.